Speedbike

Der Rollstuhlclub St. Gallen hat im Jahr 2017 für seine Aktivmitglieder ein Speedbike angeschafft. 

Das Speedbike Comp CC Suspension ist mit einem elektrischen Zusatzantrieb "Powerbike" inkl. LCDKonsole und Ladegerät (Leistung 350 Watt/Batterie 36V/11.6Ah) sowie Gepäck-Ablage Comp ausgerüstet. 

Das Speedbike ist im Sommer bei Hanspeter Bieri und im Winter bei der Naropa Reha AG, Hautpstrasse 82, 9422 Staad, stationiert. Minime Anpassungen des Bikes an Ihren Körper werden bei der Abholung vorgenommen. 

Die Kosten belaufen sich auf einen Grundpreis von CHF 30.00 (inkl. 1. Woche). Jede weitere Woche kostet zusätzlich CHF 30.00. Der Preis wird nach Rückgabe in Rechnung gestellt.

Die Buchung erfolgt ausschliesslich via diese Plattform. Telefonische Buchungen sind nicht möglich. 

Nach der Reservation erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anfrage. Die definitive Reservation wird durch die Naropa Reha AG bestätigt. Sie erhalten wiederum eine E-Mail mit der Freigabe.

Den Mietvertrag als PDF herunterladen.

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Mietbedingungen:
1. Übergabe- und Rückgabezeitpunkt ist mit Hanspeter Bieri zu vereinbaren. Es ist bei Hanspeter Bieri, Schützenstrasse 7c, 8575 Bürglen TG, abzuholen und zurückzugeben.
2. Das Material bleibt auch nach Übergabe an den Mieter uneingeschränktes Eigentum des Vermie-ters. Mit der Übernahme der Mietsache übernimmt der Mieter dafür die volle Haftung für jede Be-schädigung oder Verlust.
3. Der Mieter übernimmt jede Haftung, die sich aus dem Gebrauch des gemieteten Materials ablei-ten lässt. Eine Haftung des Vermieters wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
4. Der Mieter ist selbst für einen Hilfedienst verantwortlich. Weder der Vermieter noch Hanspeter Bieri oder die Naropa Reha AG leisten im Notfall Pannenhilfe.
5. Die Weitergabe oder Weitervermietung der Mietsache an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache mit grösster Sorgfalt zu benützen. Er beachtet die Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters. Für Schäden, die durch unsachgemässe Benützung das Material verursacht werden, haftet der Mieter. Er hat den Vermieter über allfällige Schäden oder Mängel an der Mietsache unverzüglich zu informieren und in dringlichen Fällen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden.
7. Das Material ist sauber gereinigt und frei von Schäden zurückzubringen. Allfällige nachträgliche Reinigungsarbeiten und notwendige Reparaturen werden in Rechnung gestellt (Fr. 150.-/h).
8. Übernahmebescheinigung: Der Mieter erklärt sich mit den vorstehenden Mietbedingungen einverstanden und bestätigt, dass sich die Mietsache in ordnungsgemässem Zustand, d.h. frei von Mängeln befindet.

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