Rechtsberatung

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Die Schweizer Paraplegiker Vereinigung - unsere Dachorganisation - bietet den Club- und Einzelmitgliedern Anspruch auf Rechtschutz in prozessualen Austragungen, sofern folgende Bedingugen erfüllt sind:

Der auszutragende Rechtstreit muss in einem kausalen Verhältnis zur Invalidität oder zur Aktivität der Schweizerischen Paraplegiker-Vereinigung stehen. Diese Kausalität wird für alle sozialversicherungsrechtlichen Verfahren vermutet.

Soweit das auszutragende Prozessverfahren nicht sozialversicherungsrechtlicher Natur ist, leistet die Vereinigung nur Kostengutsprache, wenn die Tragung der Kosten den Mitgliedern nicht zumutbar ist. In solchen Fällen ist eine auch bloss partielle Kostenbeteiligung möglich. Leistungen Dritter, insbesondere die Kostengutsprachen des Staates aus unentgeltlicher Prozessführung, werden bei der Kostengutsprache der Vereinigung berücksichtigt. Dabei besteht auf die Gewährung prozessualer Kostengutsprachen der Vereinigung kein Rechtsanspruch.

Im Übrigen ist der Ressortleiter für die Zustellung von interessanten Gerichtsentscheiden dankbar. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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